Carsten Möbuß

Pfarrer-Weyrather-
Str. 17
33184 Altenbeken

Tel.: (05255) 931745
Fax: (05255) 931746


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Carsten Möbuß, Inhaber der Firma Egge-Inkasso e.K. und Inhaber der Inkasso-Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema Inkasso. Hier finden Sie die Antworten auf ausgewählte grundsätzliche Fragen.

Was leistet ein Inkasso-Unternehmen ?

Wir widmen uns den klassischen Aufgaben des Forderungsmanagements, dem Einzug fälliger, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Realisierung bereits titulierter Forderungen. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen unserer Auftraggeber verstehen wir uns als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, wir wollen Ihre Geschäftsbeziehung erhalten.
Darüber hinaus sind nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.02.2002 zugelassene Inkassounternehmer befugt, ihre Kunden in Forderungsangelegenheiten außergerichtlich zu beraten. Eine Vertretung vor Gericht ist nach wie vor ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.

Wer darf eine Inkasso-Tätigkeit ausüben ?
Die außergerichtliche Einziehung fremder Forderungen stellt eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dar. Die Erlaubnis gem. Rechtsberatungsgesetz für das Inkassogeschäft erteilt der Präsident des zuständigen Landgerichts, in unserem Falle die Präsidentin des Landgerichts Paderborn. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens muss der (die) Antragsteller(in) geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, persönliche Zuverlässigkeit, umfangreiche theoretische Rechtskenntnisse sowie eine entsprechende Berufserfahrung nachweisen.

Gibt es einen Berufsverband für Inkasso-Unternehmen ?
Seit 1956 vertritt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) die Interessen der Inkasso-Branche in der Öffentlichkeit. Im BDIU sind 473 der insgesamt (rund) 650 in Deutschland tätigen Inkasso-Unternehmen organisiert. Die Mitgliedsunternehmen haben sich rechtsstaatlichen Verfahrensweisen und der Einhaltung berufsrechtlicher Richtlinien verpflichtet. Egge-Inkasso e.K. ist Mitgliedsunternehmen im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. .

Gibt es eine Berufsaufsicht für Inkasso-Unternehmen ?

Inkasso-Unternehmen unterliegen der Aufsicht durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts, also der Zulassungsbehörde. Darüber hinaus haben sich die Mitgliedsunternehmen des BDIU der Kontrolle durch den Bundesverband unterworfen.