Carsten
Möbuß, Inhaber der Firma Egge-Inkasso e.K. und
Inhaber der Inkasso-Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz,
beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema Inkasso.
Hier finden Sie die Antworten auf ausgewählte grundsätzliche
Fragen.
Was leistet ein Inkasso-Unternehmen ?
Wir widmen uns den klassischen Aufgaben des Forderungsmanagements,
dem Einzug fälliger, noch nicht gerichtlich geltend gemachter
Forderungen sowie der Realisierung bereits titulierter Forderungen.
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen unserer Auftraggeber
verstehen wir uns als Vermittler zwischen Gläubiger und
Schuldner, wir wollen Ihre Geschäftsbeziehung erhalten.
Darüber hinaus sind nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom 20.02.2002 zugelassene Inkassounternehmer befugt, ihre
Kunden in Forderungsangelegenheiten außergerichtlich
zu beraten. Eine Vertretung vor Gericht ist nach wie vor ausschließlich
Rechtsanwälten vorbehalten.
Wer darf eine Inkasso-Tätigkeit ausüben ?
Die außergerichtliche Einziehung fremder Forderungen
stellt eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
dar. Die Erlaubnis gem. Rechtsberatungsgesetz für das
Inkassogeschäft erteilt der Präsident des zuständigen
Landgerichts, in unserem Falle die Präsidentin des Landgerichts
Paderborn. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens muss der (die)
Antragsteller(in) geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
persönliche Zuverlässigkeit, umfangreiche theoretische
Rechtskenntnisse sowie eine entsprechende Berufserfahrung
nachweisen.
Gibt es einen Berufsverband für Inkasso-Unternehmen ?
Seit 1956 vertritt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
e.V. (BDIU) die Interessen der Inkasso-Branche in der Öffentlichkeit.
Im BDIU sind 473 der insgesamt (rund) 650 in Deutschland tätigen
Inkasso-Unternehmen organisiert. Die Mitgliedsunternehmen
haben sich rechtsstaatlichen Verfahrensweisen und der Einhaltung
berufsrechtlicher Richtlinien verpflichtet. Egge-Inkasso e.K.
ist Mitgliedsunternehmen im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
e.V. .
Gibt es eine Berufsaufsicht für Inkasso-Unternehmen ?
Inkasso-Unternehmen unterliegen der Aufsicht durch den Präsidenten
des zuständigen Landgerichts, also der Zulassungsbehörde.
Darüber hinaus haben sich die Mitgliedsunternehmen des
BDIU der Kontrolle durch den Bundesverband unterworfen. |